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Vorschläge zur Finanzierung des Europäischen Sozialfonds bedroht |
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10. Juli 2012
Nach den jüngsten Diskussion um den mehrjährigen Finanzrahmen für 2014-2020 sieht es so aus, als haben die Mitgliedsstaaten den Vorschlag der Europäischen Kommission abgelehnt, mindestens 25% des Budgets, das sie für Kohäsionspolitik erhalten, für den Europäischen Sozialfonds (ESF) zu reservieren. Stattdessen schlagen sie vor, 25% für Prioritäten des ESF zu verwenden (hauptsächlich Armut, Bildung und Beschäftigung); dies könnte jedoch auch bestimmte andere Förderprogramme einschließen. Wenn die Mitgliedsstaaten im Rahmen von anderen Programmen Geldmittel für diese Bereiche verwenden, so kann es sein, dass sie insgesamt nicht so viel für diese Punkte ausgeben, wie sie es tun würden, wenn die Reservierung von mindestens 25% für den ESF zwingend vorgegeben wäre.
Darüber hinaus stimmten die Minister auch nicht mit dem Vorschlag der Kommission überein, 20% des ESF für die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzen zu reservieren. Stattdessen wollen sie 20% des ESF oder einen entsprechenden Betrag des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für diese Prioritäten verwenden.
Dadurch wird nicht nur die Bedeutung des ESF herabgestuft; die anderen Förderprogramme sind für NROs zudem schwieriger zugänglich. Die aktuelle Position des Europäischen Parlaments unterstützt jedoch die Vorschläge der Kommission für diese Mindestanteile. Da es gleichviel Macht innehat wie der Rat, rechnet man mit harten Verhandlungen.
Um den Vorschlag der Kommission zu unterstützen, engagiert sich Eurodiaconia in einer Koalition von NROs, die vom European Anti-Poverty Network geleitet wird. Bei Avaaz wurde eine Online-Petition wurde eingerichtet. Klicken Sie hier, um zu unterzeichnen und hier, um mehr zu erfahren. Die Struktur und Finanzierung aller EU-Fonds werden zurzeit im Zusammenhang mit dem „mehrjährigen Finanzrahmen“ (MFR) diskutiert. Weitere Informationen zum MFR finden Sie in diesem Briefing. Weitere Informationen zu ESF finden Sie hier (jeweils auf Englisch). |
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Eurodiaconia trifft Anabela Gago, Kabinettchefin von Kommissar Andor |
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04. Juni 2012

Am 31. Mai 2012 trafen sich Eurodiaconias Generalsekretärin Heather Roy und Vertreter von Red Cross European Office, Caritas Europa und der European Federation of Food Bank (FEBA) mit Frau Anabela Gago, der Vorsitzenden des Kabinetts von Kommissar Lázló Andor sowie mit Kabinettsmitglied Herrn Jiri Plecity, um über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfeprogramms für die Bedürftigen in der Europäischen Union für den Zeitraum von 2014-2020 zu sprechen.
Die Vertreter der vier Organisationen betonten einhellig, wie wichtig dieses Programm sei, insbesondere in Anbetracht der steigenden Nachfrage nach Nahrungsmittelhilfe in ganz Europa. Sie unterstützten alle den Vorschlag der Europäischen Kommission, das Programm im Rahmen des Kohäsions-Fonds zu finanzieren.
Die Delegation stellte einige gute Vorgehensweisen in Sachen Effizienz des Programms heraus und betonte, dass es eine potenzielle Brücke zu sozialer Einbeziehung sei. Die Versorgung mit Essen sei eine absolute Notwendigkeit und viele der Empfänger des Programms hätten sonst keinen Zugang zu einer solchen Grundversorgung (da sie beispielsweise für einen sehr geringen Lohn arbeiten, alt oder krank sind, etc.).
Die vier Organisationen werden sich auch weiterhin gemeinsam für den Erhalt des Programms auf EU-Ebene einsetzen. Die Entscheidung fällt als Teil der Diskussion des mehrjährigen Finanzrahmens. Ein neues Ergebnis könnte es während des Juni-Rats (28.-29. Juni) geben.
Fotonachweis: Thorfinnur Omarsson, Caritas Europa
Von links nach rechts: Manuel Paisana (FEBA), Jean-Marie Demelle (FEBA), Leon Prop (Rotes Kreuz), Heather Roy (Eurodiaconia) und Jorge Nuno-Mayer (Caritas-Europa). Quelle: Thorfinnur Omarsson (Caritas Europa) |
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Zukunft des EU-Nahrungsmittelhilfeprogramms noch immer ungewiss |
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30. Mai 2012
In ihrer Kommunikation vom Juni 2011 zum mehrjährigen Finanzrahmen schlug die Europäische Kommission vor, dass das zukünftige Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln nach 2013 im Rahmen der Kohäsionspolitik finanziert werden solle. Die Kommission arbeitet nun an diesem Vorschlag und schätzt seine Auswirkungen ab.
Vor diesem Hintergrund traf sich Eurodiaconia letzte Woche mit der Europäischen Kommission zu einer Anhörung der Interessenvertreter, bei der der Umfang des neuen Instruments und seine Verknüpfungen mit sozialer Einbeziehung und mit der Kohäsionspolitik genauer betrachtet wurden. Sechs Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und sieben von NROs nahmen an dem Treffen teil. Sie arbeiteten zusammen an der Realität der Bereitstellung von Diensten einer Nahrungsmittelbank in Europa und beschäftigten sich mit Fragen wie dem steigenden Bedarf, Profilen von Unterstützungsempfängern, Effizienz etc.
Eurodiaconia begrüßte die Bestätigung der Kommission, dass ein solches Programm nicht durch den Europäischen Sozialfonds finanziert würde und freute sich über die Bereitschaft der Kommission, bei diesem in Krisenzeiten so wichtigen Thema mit NROs zusammenzuarbeiten.
Hintergrundmaterial
* Eurodiaconias Hintergrundinformationen zur Zukunft des Europäischen Nahrungsmittelhilfeprogramms (auf Englisch)
* Website der Europäischen Kommission zum Programm „Kostenlose Nahrungsmittel für die Bedürftigen in der EU“ |
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Erste offizielle Bewertung der Roma-Integrationsstrategien |
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29. Mai 2012
Letzte Woche hat die Europäische Kommission die erste offizielle Bewertung der nationalen Strategien zur Integration der Roma (NRIS) veröffentlicht. Jeder Mitgliedsstaat (mit Ausnahme von Malta, wo keine Roma leben) hat eine Strategie eingereicht. Die Bewertung zeigt jedoch gemischte Ergebnisse.
Der häufigste Kritikpunkt bei den nationalen Strategien war das Fehlen von konkreten Maßnahmen zum Erreichen der Ziele und das Fehlen einer angemessenen Finanzierung. Laut der Bewertung der Kommission hat es die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten bisher versäumt, ausreichend finanzielle Mittel für die Integration der Roma bereitzustellen. Nur 12 Länder haben die Finanzierung klar dargelegt, aus nationalen oder EU-Quellen, und nannten in ihren Strategien konkrete Beträge für die politischen Maßnahmen zur Integration der Roma.
Was die vier Hauptbereiche Bildung, Gesundheit, Wohnen und Beschäftigung angeht, haben nur wenige Mitgliedsstaaten einen umfassenden Ansatz zur Verbesserung der Gesundheitssituation der Roma geliefert. Ebenso wenige nannten konkrete Maßnahmen im Rahmen eines integrierten Ansatzes, der sich mit der Wohnungssituation der Roma auseinandersetzt.
Eurodiaconia war jedoch erfreut zu sehen, dass auch die Kommission folgenden Punkt als wichtig ansieht: „Sofern Roma nicht in den staatlichen Bevölkerungsregistern erfasst sind und sie keine Identitätsdokumente besitzen, muss unbedingt etwas hiergegen unternommen werden. Erst dann kann für sie der gleiche Zugang zu öffentlichen Diensten sichergestellt werden.“ Die Kommission mahnt die Mitgliedsstaaten, dieses Problem unverzüglich und gründlich anzugehen.
Das Dokument setzt außerdem fest, dass die Mitgliedsstaaten ab sofort nachweisen müssen, dass sie über angemessene NRIS verfügen, um Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds zu erhalten (Ex-ante-Auflagen). Es führt weiterhin aus, dass, um eine Verknüpfung mit den Hauptzielen der Strategie Europa 2020 zu erreichen, die Nationalen Reformprogramme (NRP) auf eine Vereinbarkeit mit den NRIS geprüft werden und, wo angemessen, in den länderspezifischen Empfehlungen zur Integration der Roma Bezug genommen wird.
Die Europäische Kommission wird jährlich an das Europäische Parlament und an den Rat berichten, welche Fortschritte es bei den NRIS gibt.
Hier finden Sie Eurodiaconias Bewertung der NRIS (auf Englisch). |
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Aufruf zum Einreichen von Projektvorschlägen: Maßnahmenförderung zur Bekämpfung von Diskriminierung und Stärkung der Gleichberechtigung |
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14. Mai 2012
Die Europäische Kommission hat einen Aufruf zum Einreichen von Vorschlägen im Rahmen des PROGRESS-Programms veröffentlicht – Maßnahmenförderung gegen Diskriminierung und für Vielfalt 2012. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Aufruf in erster Linie an nationale Behörden richtet, die mit Gleichberechtigung und Antidiskriminierung betraut sind; private gemeinnützige Organisationen können jedoch von den nationalen Behörden beauftragt werden, die Aktivitäten durchzuführen. Bitte beachten Sie auch, dass Aktivitäten mit dem Ziel einer Sensibilisierung für die Situation der Roma und der Unterstützung ihrer Integration in die Gesellschaft eine besondere Priorität haben.
Folgende Arten von Aktivitäten sind förderungsfähig:
• Schulungsaktivitäten im Bereich Antidiskriminierung
• Identifikation, Analyse, Förderung und Verbreitung von guten Vorgehensweisen bei der Bekämpfung von Diskriminierung
• Organisation von Veranstaltungen für die Sensibilisierung bezüglich Themen der Gleichberechtigung, einschließlich Auszeichnungen für Verschiedenartigkeit und Vielfalt
• Durchführung von Studien oder Umfragen auf nationaler Ebene mit dem Ziel, das Phänomen Diskriminierung und die Situation der diskriminierten Gruppen besser zu verstehen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt (ethnische Minderheiten, junge und ältere Menschen, Behinderte, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen sowie religiöse Minderheiten)
Weitere Information (auf Englisch) finden Sie hier
Frist: 28. Juni 2012, 12:00 Uhr MEZ |
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